Mehr Vermögen, weniger Steuern

Lohnt sich eine Kapitalgesellschafts- oder Stiftungsholding für Ihr Unternehmen?

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Viele Unternehmer stellen sich ab einer gewissen Unternehmensgröße die Frage: Sollte ich eine Holding gründen?

Kurz erklärt: Eine Holding ist keine eigene Rechtsform, sondern ein Organisationsmodell. Dabei hält eine Muttergesellschaft – die Holding – die Anteile an einer oder mehreren Tochtergesellschaften, also den operativen Unternehmen.

Wichtig zu wissen: Eine Holding muss nicht zwingend eine klassische Kapitalgesellschaft wie eine GmbH sein. Auch eine Stiftung kann als Spitze einer Holdingstruktur fungieren und damit zusätzliche strategische Möglichkeiten eröffnen.

Wir haben die wichtigsten Vor- und Nachteile sowie das Potenzial einer Stiftungsholding für Sie zusammengefasst.

Die Vorteile einer klassischen Holding, zum Beispiel einer GmbH-Holding

Der sogenannte 1,5-Prozent-Effekt bei Beteiligungserträgen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Gewinnausschüttungen einer operativen GmbH an die Holding weitgehend steuerbegünstigt erfolgen.

Nach § 8b KStG gilt grundsätzlich:

  • 95 Prozent der entsprechenden Beteiligungserträge bleiben auf Ebene der Körperschaft außer Ansatz.
  • 5 Prozent gelten als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.

Dadurch ergibt sich auf Körperschaftsteuerebene rechnerisch häufig eine Belastung von rund 1,5 Prozent. Je nach Beteiligungshöhe und gewerbesteuerlicher Behandlung gelten jedoch weitere Voraussetzungen.

Steuerbegünstigter Firmenverkauf

Verkauft die Holding eine operative Tochtergesellschaft, kann auch der Veräußerungsgewinn unter den gesetzlichen Voraussetzungen weitgehend steuerbegünstigt bleiben.

Der Vorteil: Das Kapital steht anschließend innerhalb der Holdingstruktur für neue Investitionen oder Beteiligungen zur Verfügung.

Stärkerer Haftungsschutz

Gewinne können aus dem operativ risikobehafteten Geschäft in die Holding übertragen werden.

Dadurch lassen sich:

  • Vermögenswerte organisatorisch vom laufenden Geschäft trennen,
  • operative und vermögensverwaltende Bereiche klarer voneinander abgrenzen,
  • Vermögenswerte dem unmittelbaren operativen Risiko entziehen.

Interessant für Immobilieninvestments

Die Holding kann Kapital in Immobilien oder separate Immobiliengesellschaften reinvestieren, ohne dass die Mittel zuvor für private Zwecke ausgeschüttet werden müssen.

Ob und welche steuerlichen Vorteile entstehen, hängt von der konkreten Struktur ab.

Die nächste Ebene: Die Stiftung als Holding

Wird die Holdingstruktur mit einer Stiftung an der Spitze umgesetzt, können zu den steuerlichen Aspekten weitere strategische Vorteile hinzukommen.

Schutz vor Zerschlagung

Das Unternehmen kann langfristig vom privaten Vermögen der Familie entkoppelt werden.

Je nach Ausgestaltung können:

  • Scheidung,
  • Erbstreitigkeiten,
  • private Gläubiger

dadurch nicht ohne Weiteres zu einer Zerschlagung des Unternehmens führen.

Vorteile bei der Unternehmensnachfolge

Die Stiftung kann das Fortbestehen des Unternehmens über Generationen hinweg sichern – unabhängig davon, ob einzelne Erben die Unternehmensführung übernehmen können oder wollen.

Erbschaftsteuer langfristig planen

Bei Familienstiftungen ist die sogenannte Erbersatzsteuer zu berücksichtigen, die grundsätzlich in einem 30-Jahres-Rhythmus anfällt.

Eine vorausschauende Gestaltung kann dazu beitragen, steuerliche Belastungen im Rahmen der langfristigen Nachfolge planbarer zu machen.

Die Nachteile und Hürden

Eine Holdingstruktur bietet viele Möglichkeiten, bringt aber auch zusätzlichen Aufwand mit sich.

Höhere laufende Kosten

Jede Gesellschaft innerhalb der Struktur benötigt:

  • eine eigene Buchhaltung,
  • separate Jahresabschlüsse,
  • laufende steuerliche und administrative Betreuung.

Bei einer Stiftung kommen zusätzliche Verwaltungs- und aufsichtsrechtliche Anforderungen hinzu.

Höherer Gründungsaufwand

Je nach Ausgangslage entstehen zusätzliche:

  • Notarkosten,
  • Handelsregistergebühren,
  • Kapitalanforderungen für weitere Gesellschaften.

Bei einer Stiftung sind außerdem die Errichtung und eine ausreichende Vermögensausstattung zu berücksichtigen.

Komplexität bei der privaten Geldentnahme

Das Vermögen gehört der jeweiligen Gesellschaft oder Stiftung.

Soll Kapital für private Zwecke verwendet werden, können entsprechende steuerliche Folgen entstehen.

Eine Holdingstruktur dient deshalb vor allem dem langfristigen Vermögensaufbau und -schutz – nicht dem schnellen privaten Konsum.

Unser Kanzlei-Fazit

Die Holding ist das Schweizer Taschenmesser des Vermögensaufbaus.

Ob als GmbH-Holding zur steuerlich optimierten Reinvestition oder als Stiftungsholding zur langfristigen Vermögens- und Nachfolgeplanung: Die Struktur muss von Anfang an steuerlich und rechtlich sauber aufgesetzt werden.

Möchten Sie Ihr Unternehmen und Ihr Vermögen langfristig und krisenfest für die Zukunft aufstellen?

Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welches Holding-Modell zu Ihren Zielen passt. Schreiben Sie uns für ein steuerliches Strategiegespräch.