Mögliche Wende im EU-Steuerrecht

Kommission verabschiedet weitreichendes Steuervereinfachungspaket

Europäisches Parlament mit Flaggen der Europäischen Union

Die Europäische Kommission hat am 24.06.26 ein umfassendes Gesetzespaket zur Modernisierung des direkten Steuerrechts verabschiedet. Das Paket besteht aus zwei zentralen Säulen: dem Steueromnibusgesetz und der Neufassung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC).

Ziel des Reformpakets ist es, den bürokratischen Dschungel für grenzüberschreitend tätige Unternehmen drastisch zu lichten. Die kumulierten Gesetzesinitiativen der letzten zehn Jahre hatten die Compliance-Kosten massiv in die Höhe getrieben. Mit den neuen Regelungen sollen EU-Unternehmen jährlich rund 8 Milliarden Euro einsparen – davon allein 3,3 Milliarden Euro an reinen Verwaltungskosten.

Die wichtigsten steuerlichen Neufassungen im Überblick

Steueromnibusgesetz

  • Wegfall der Quellensteuer: Unternehmen sollen vollständig von der Quellensteuer auf grenzüberschreitende Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren innerhalb der EU befreit werden.
  • Erleichterte Finanzierungsregeln: Unnötige Beschränkungen für Fremd- und Marktfinanzierungen sollen gestrichen werden. Zudem wird die Zinsbegrenzungsregelung der Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidung (ATAD) vereinfacht, indem Umsetzungsoptionen abgeschafft und eine verbindliche Bagatellgrenze festgelegt werden.
  • Beseitigung von Doppelstrukturen: Überschneidungen zwischen den Regelungen zu beherrschten ausländischen Gesellschaften (CFC) und der globalen Mindeststeuer sollen eliminiert werden. Das reduziert die Komplexität für international agierende Konzerne drastisch.

Neufassung der DAC

  • Wegfall von Meldepflichten für grenzüberschreitende Gestaltungen: Multinationale Unternehmensgruppen, die bereits dem Mindeststeuersatz von 15 % unterliegen, sollen von bestimmten Meldepflichten befreit werden. Auch für andere EU-Unternehmen sollen Meldungen entfallen.
  • Entlastung im E-Commerce: Die Meldeschwelle für den Online-Warenverkauf soll angehoben werden. Dadurch werden über 10 Millionen private Verkäufer (insb. von Gebrauchtwaren) von der Meldepflicht befreit.
  • Digitales Tool zur Steuerzahleridentifizierung: Ein neues Prüfinstrument für Steuerzahleridentifikationsnummern soll eingeführt werden, damit Behörden gemeldete Steuerzahler schneller und fehlerfrei zuordnen können.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Das Paket muss nun noch dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme vorgelegt werden. Für international tätige Unternehmen ist dies das klare Signal, dass Erleichterungen bei der grenzüberschreitenden Compliance in Sicht sind. Dennoch gilt es, die Übergangsphasen und die genaue Ausgestaltung in den einzelnen Mitgliedstaaten präzise im Blick zu behalten.

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