Influencer & Steuern
Dubai, Plattformdaten und Gratisprodukte

„Ich ziehe einfach nach Dubai und zahle 0 % Steuern!“
Diesen Satz hören Steuerberater häufig. Doch wer als Influencer, Online-Coach oder Content Creator ins Ausland zieht, beendet damit nicht automatisch alle steuerlichen Pflichten in Deutschland. Wie Dr. Beata Baroth von BBC European Tax erläutert, knüpfen deutsche Steuerpflichten auch bei digitalen Geschäftsmodellen weiterhin an die tatsächlichen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an.
Plattformdaten: Einnahmen werden vergleichbar
Die Steuerfahndung arbeitet zunehmend datenbasiert. Die Finanzverwaltung NRW(opens in new tab) teilte im Januar 2026 mit, dass das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Plattformdaten zu mehr als 7.000 Steuerpflichtigen in Nordrhein-Westfalen vereinheitlicht, strukturiert und ergänzt hat. In den zuständigen Dienststellen können Umsätze aus Werbung, Abonnements oder Klicks nun mit den eingereichten Steuererklärungen abgeglichen werden.
DAC7(opens in new tab) begründet Meldepflichten für bestimmte digitale Plattformen und gesetzlich definierte Tätigkeiten. Daraus folgt jedoch nicht, dass sämtliche Daten von Instagram, YouTube und vergleichbaren Diensten automatisch direkt an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Entscheidend sind die konkrete Plattform, die Art der Tätigkeit und die jeweils geltenden Melde- und Auskunftspflichten. Für Content Creator bleibt die praktische Konsequenz klar: Digitale Einnahmen sind zunehmend überprüfbar.
Wegzug: Eine Auslandsadresse reicht nicht
Eine Abmeldung in Deutschland oder ein neuer Wohnsitz in Dubai beendet die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht nicht automatisch. Maßgeblich ist, ob in Deutschland weiterhin ein Wohnsitz(opens in new tab) oder der gewöhnliche Aufenthalt(opens in new tab) besteht. Schon eine weiterhin verfügbare und tatsächlich nutzbare Wohnung kann je nach Umständen relevant sein.
Für Dubai ist besonders wichtig: Zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht derzeit kein Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiet der Einkommensteuern(opens in new tab). Die Folgen müssen daher nach deutschem und emiratischem Recht sowie unter Berücksichtigung der fortgeltenden Vereinbarungen zum steuerlichen Informationsaustausch beurteilt werden. Selbst wenn die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet, können bestimmte deutsche Einkünfte weiterhin der beschränkten Steuerpflicht unterliegen.
Gratisprodukte: Sachleistungen richtig erfassen
Einnahmen bestehen nicht nur aus Geld. Produkte, Gutscheine, Reisen, Hotelaufenthalte oder andere Vorteile können Betriebseinnahmen sein, wenn sie im Zusammenhang mit der Influencer-Tätigkeit gewährt werden. Das gilt insbesondere für Produktplatzierungen, Reviews und andere Werbekooperationen.
Ob und mit welchem Wert eine Sachleistung anzusetzen ist, hängt vom konkreten Sachverhalt, der vertraglichen Vereinbarung und einer möglichen Besteuerung durch den Zuwendenden ab. Deshalb sollten auch kostenlose Produkte und Leistungen vollständig dokumentiert werden.
Steuerliche Planung vor dem Umzug
Wer einen Wegzug plant oder bereits international tätig ist, sollte die steuerliche Situation vorab strukturiert prüfen. Dazu gehören insbesondere:
- Wohnsitze, Aufenthaltszeiten und tatsächlich verfügbare Wohnungen
- Einkunftsquellen, Plattformverträge und Werbekooperationen
- in Deutschland verbleibende Einkünfte und wirtschaftliche Aktivitäten
- Sachleistungen, Produktgeschenke und deren Bewertung
- die Folgen des derzeit fehlenden Einkommensteuer-DBA zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten
Internationaler Content und eine Auslandsadresse ersetzen keine saubere steuerliche Struktur. Eine rechtzeitige Prüfung reduziert das Risiko von Nachzahlungen, Zinsen und steuerstrafrechtlichen Konsequenzen.
Planen Sie einen Wegzug oder erzielen Sie Einkünfte über digitale Plattformen? BBC European Tax unterstützt Sie bei der grenzüberschreitenden steuerlichen Einordnung und Strukturierung.
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