DAC8 und Kryptowerte

Was Anleger jetzt wissen müssen

Hardware-Wallet und Smartphone auf Krypto-Transaktionsunterlagen mit transparentem Blockchain-Modell

Digitale Assets galten lange als schwer nachvollziehbar. Mit DAC8 und dem deutschen Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz steigt die steuerliche Transparenz nun deutlich. In diesem Beitrag erläutert Dr. Beata Baroth von BBC European Tax, was sich für Krypto-Anleger verändert, welche Daten gemeldet werden und warum eine vollständige Dokumentation wichtiger denn je ist.

DAC8: Mehr Meldedaten ab 2026

DAC8 wurde in Deutschland durch das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz(opens in new tab) umgesetzt. Die Vorschriften gelten erstmals für den Meldezeitraum 2026. Meldepflichtige Anbieter müssen die Angaben für ein Kalenderjahr grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Für den ersten Meldezeitraum 2026 bedeutet das grundsätzlich eine Meldung bis zum 31. Juli 2027.

Die neuen Vorschriften schaffen keine eigenständige Krypto-Steuer und ändern nicht, welcher Vorgang materiell steuerpflichtig ist. Sie erweitern jedoch die Melde- und Sorgfaltspflichten und damit die Datenbasis der Finanzverwaltung.

Welche Daten werden gemeldet?

Nach § 11 KStTG(opens in new tab) werden insbesondere Identifikationsdaten des Nutzers sowie, getrennt nach Art des Kryptowerts, aggregierte Angaben zu relevanten Käufen, Verkäufen, Tauschvorgängen und bestimmten Übertragungen gemeldet. Dazu können Bruttobeträge, Einheiten und die Zahl meldepflichtiger Transaktionen gehören. Eine pauschale Meldung sämtlicher Wallet-Bestände oder der vollständigen Einzelhistorie mit jedem exakten Kauf- und Verkaufspreis sieht das Gesetz dagegen nicht vor.

Ob ein Token, eine Dienstleistung oder ein Vorgang erfasst ist, muss anhand der gesetzlichen Definitionen geprüft werden. Pauschale Aussagen, wonach etwa sämtliche NFTs, DeFi-Anwendungen oder Staking-Vorgänge automatisch unter DAC8 fallen, greifen zu kurz.

Auslandsplattformen und CARF

Auch Anbieter mit Sitz außerhalb der Europäischen Union können erfasst sein, wenn sie relevante Dienstleistungen für meldepflichtige Nutzer in der EU erbringen. Damit ist die Nutzung einer Auslandsplattform kein verlässlicher Schutz vor steuerlicher Transparenz.

Parallel dazu soll der Crypto-Asset Reporting Framework der OECD(opens in new tab) den grenzüberschreitenden Informationsaustausch ausweiten. Erste internationale Austausche werden je nach teilnehmender Jurisdiktion für 2027 oder 2028 erwartet. Die Aussage, weltweit würden bereits flächendeckend CARF-Daten ausgetauscht, wäre daher verfrüht.

Blockchain-Daten: pseudonym, nicht unsichtbar

Transaktionen auf öffentlichen Blockchains sind regelmäßig einsehbar, zunächst aber nur pseudonym über Wallet-Adressen. Aus einem öffentlichen Schlüssel allein ergibt sich nicht unmittelbar die Identität des Nutzers. Werden Wallet-Adressen jedoch durch Plattform-, KYC- oder andere Ermittlungsdaten einer Person zugeordnet, lassen sich Transaktionsangaben leichter prüfen und mit Steuererklärungen abgleichen.

Was Anleger jetzt tun sollten

Eine konsistente Dokumentation ist die beste Vorbereitung auf Rückfragen der Finanzverwaltung. Dazu gehören insbesondere:

  • regelmäßige und vollständige Exporte der Transaktionsdaten von Plattformen
  • eine nachvollziehbare Zuordnung eigener Wallets und Transfers
  • Belege zu Käufen, Verkäufen, Swaps, Gebühren und Staking-Erträgen
  • dokumentierte Bewertungsquellen, Methoden und Einstellungen der Steuersoftware
  • eine Prüfung der Haltefristen und aller privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres

Steuersoftware kann die Aufbereitung erleichtern. Ein automatisch erzeugter Report ist jedoch nur so vollständig und belastbar wie die importierten Daten, Wallet-Zuordnungen und gewählten Einstellungen. Fehlende Angaben können zu Rückfragen oder Schätzungen führen.

Jahresfrist und 1.000-Euro-Freigrenze

Für privat gehaltene Currency- oder Payment-Token kann § 23 EStG(opens in new tab) weiterhin maßgeblich sein. Werden solche Kryptowerte innerhalb eines Jahres verkauft oder getauscht, kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegen. Auch ein Tausch in einen anderen Kryptowert gilt grundsätzlich als Veräußerung und beginnt für den neu erworbenen Kryptowert eine neue Haltefrist.

Der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften bleibt nur dann steuerfrei, wenn er im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro beträgt. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Für gewerblich gehaltene Kryptowerte oder andere Einkunftsarten können abweichende Regeln gelten.

Fazit: Transparenz steigt, Dokumentation entscheidet

DAC8 verändert nicht die materiellen Steuerregeln für Kryptowerte, erhöht aber die Menge der verfügbaren Meldedaten. Anleger sollten deshalb nicht erst auf eine Rückfrage des Finanzamts warten, sondern Transaktionen, Wallets, Anschaffungskosten und Erträge fortlaufend dokumentieren.

Haben Sie Kryptowerte über mehrere Plattformen oder Wallets gehandelt? BBC European Tax unterstützt Sie bei der steuerlichen Einordnung, Aufbereitung und grenzüberschreitenden Dokumentation.