Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen wurde erneut verlängert, und zwar vom 31.8.2023 auf den 31.10.2023. Dies teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell mit.
Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31.3.2024 innerhalb der Schlussabrechnungsfrist beantragt werden. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen, die bisher bis zum 31.12.2023 galten, werden automatisch bis zum 31.3.2024 verlängert.
Hinweise:
Die Fristen gelten für die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen I bis III und der November-/Dezemberhilfe (sog. Paket 1) sowie für die Überbrückungshilfe III Plus/IV (sog. Paket 2) und nicht für die Endabrechnung der Neustarthilfen, deren Einreichungsverfahren bereits seit längerem abgeschlossen sind. Sofern bis zu den neuen Terminen keine fristgerecht eingereichten Schlussabrechnungen vorliegen, erfolgen Erinnerungsschreiben, Anhörungen bzw. dann auch Rückforderungsbescheide von den jeweils zuständigen Bewilligungsstellen der Länder. Weitere Informationen zum Thema hat das BMWK auf seiner Homepage veröffentlicht.
Quellen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de sowie BMWK online (il)