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Immobilienbesteuerung und Besteuerung der Bauwirtschaft

Wir bauen die Brücke zwischen der Gegenwart und Ihrem Ziel und finden die passenden Lösungen für Ihr Vorhaben.

Mehr erfahren

Immobilienbesteuerung

Wenn es um eine Immobilie geht sind wir Ihr Ansprechpartner. Mit über 25 Jahren Erfahrung in diesem Bereich können wir uns als Spezialisten bezeichnen und haben schon alle Fälle der Immobilienbesteuerung betreut.

Immobilien stellen zur Generierung von passivem Einkommen einen wichtigen Baustein beim Vermögensaufbau dar, der mangels Investitionsalternativen immer stärker in den Fokus rückt. Das ist auch an die ständig steigenden Preise in der Immobilienbranche zu sehen.

Bei richtiger Gestaltung und Auswahl der Rechtsform bei Ihrer Investition lassen sich unnötige Steuerfestsetzungen vermeiden und durch die richtige Steueroptimierung Ihre Rendite erhöhen.

Frau Dr. h.c. Beata Baroth ist zertifizierter Steuerberater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung.

  • Beratung und Betreuung bei der ertragsteuerlichen Behandlung der Immobilie im Privat- und Betriebsvermögen
  • Beratung und Betreuung bei den steuerlichen Besonderheiten der Immobilie in Umsatzsteuer, Erbschaft und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Zweitwohnungssteuer und Gewerbesteuer
  • Beratung bei der Übertragung und Überlassung von privaten Immobilien im Rahmen der Nachfolge: Nießbrauch / Wohnrecht und wiederkehrende Leistungen und Bezüge aus ertragsteuerlicher Sicht, Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch.

Unser Fokus ist unter anderem ausgerichtet auf

  • Steuerlich optimale Transaktion bei Kauf und Verkauf von Immobilien
    Im Rahmen einer Tax Due Diligence überprüfen wir die steuerlichen Risiken und Auswirkungen einer solchen Transaktion. Dabei steht für uns die Optimierung grunderwerbsteuerlicher Folgen im Fokus, um die steuerliche Belastung zu minimieren.Durch den Entwurf der passenden steuerlichen Vertragsklauseln umgehen Sie mögliche Haftungsfallen. Zudem helfen wir Ihnen bei der Kaufpreisaufteilung und der umsatzsteuerlichen Gestaltung, damit ein maximaler Vorsteuerabzug erhalten bleibt oder ermöglicht wird.
  • Auf die richtigen Vorsteuern kommt es an bei der Umsatzsteuer
    Im Rahmen der Erstellung der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen prüfen wir auch Ihre Möglichkeiten zur Optimierung der Vorsteuerquote durch Option zur Steuerpflicht.Insbesondere bei gemischt genutzten Grundstücken ist eine Vorsteueraufteilung für anfallende Instandhaltungsaufwendungen zwingend erforderlich. Wir klassifizieren für Sie die CAPEX-Maßnahmen und erstellen die notwendige Dokumentation der Eingangsleistungen für eine potenzielle Vorsteuerberichtigung. Wir sagen Ihnen genau, wann bei grundstücksbezogenen Leistungen das Reverse-Charge Verfahren angewendet wird und wann Sie sich eine Freistellungsbescheinigung vorlegen lassen müssen.
  • Ertrag- und Gewerbesteuer – rechtssichere Deklaration und Gestaltung
    Für die Erstellung der jährlichen Ertrag- und Gewerbesteuererklärungen ermitteln wir die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Gewerbebetrieb.Wir beraten Sie zur steuerlichen Förderung und Abschreibung von Grundstücken unter Berücksichtigung der Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen.Bei der Gewerbesteuer droht schnell die Steuerpflicht für Ihre Vermietungstätigkeit bei Nichtbeachtung bestimmter Vorschriften oder bei Verkaufstätigkeiten durch den gewerblichen Grundstückshandel.Für Grundstücksunternehmen gibt es zwar das steuerliche Privileg der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung, dies setzt jedoch eine Identifikation und steuerliche Gestaltung unter anderem bei Betriebsvorrichtungen voraus.

Wir unterstützen Ihre Investition und Erhöhen Ihre Rendite als Ihr bester Partner.

BESTEUERUNG DER BAUWIRTSCHAFT

Mit umfassendem Wissen und Erfahrung rund um die Bauwirtschaft und unter Berücksichtigung der für Sie maßgeblichen Markterfordernisse unterstützen wir Sie mit verlässlichen und aussagekräftigen Informationen und Zahlen.

Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wurde ein Steuerabzug beim Empfang von Bauleistungen an Bauwerken eingeführt. Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) und Öffentliche Körperschaften, die Bauleistungen empfangen, haben 15 Prozent der Rechnungssumme einzubehalten und an das Finanzamt des leistenden Bauunternehmers abzuführen. Diese Abzugsbeträge werden auf die Steuern des Bauunternehmers angerechnet (einbehaltene Lohnsteuer, eigene Einkommen- und Körperschaftsteuer). Der Steuereinbehalt kann jedoch unterbleiben, wenn bestimmte Bagatellgrenzen nicht überschritten werden oder der Bauunternehmer eine Freistellungsbescheinigung vorweisen kann.

Das ist nur eine von vielen Vorschriften, die in der Bauwirtschaft zu beachten sind. Unser Team Besteuerung der Bauwirtschaft unterstützt Sie sehr gerne bei Ihrer Tätigkeit.
Insbesondere verfügen wir über 25 Jahre Erfahrung bei der Arbeitnehmerentsendung im Rahmen des Werkvertragsverfahrens aus dem Ausland nach Deutschland.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Steuerliche Optimierung der Projektabwicklung
  • Beratung der Bauträger zu den Besonderheiten der Bilanzierung und Umsatzbesteuerung
  • Abrechnung Baulohn einschließlich Vorbereitung des Zahlungsverkehrs
  • Abrechnung Arbeitnehmerentsendung Inbound-Fall
  • Anmeldung und Abrechnung der SOKA Bau
  • Einholung sämtlicher Bescheinigungen wie Freistellungsbescheinigung und die Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 S 2 UStG (USt 1 TG)
  • Bewertung der Leistungen und Teilleistungen in der Finanzbuchhaltung und der Bilanz
  • Prüfung und Überwachung der Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen sowie der Sicherungseinbehalte
  • Überwachung, Anmeldung und Prüfung des Reverse Charge Verfahrens
  • Beratung bei der Meldung Mindestlohn
  • Berechnung des Steuerabzugs und Anmeldung, Erstattungsanträge
  • Beachtung der Doppelbesteuerungsabkommen betreffend den Montagebetriebsstätten
  • Überwachung einer möglichen untertariflichen Entlohnung
  • Rechtliche Strukturierung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, insbesondere
    – Architekten-, und Ingenieurverträge
    – Generalübernehmerverträge, Generalunternehmerverträge
    – Werkverträge und Werklieferungsverträge
    – Arbeitnehmerüberlassungsverträge
    – Subunternehmerverträge
    – Finanzierungs- und Sicherheitenverträge
  • Steuerliche Unterstützung bei der Bau- und planungsrechtlichen Beratung
  • Claim-Management
  • Besteuerung von Arbeitsgemeinschaften
  • Optimierung der betriebswirtschaftlichen Steuerungssysteme; z.B. hinsichtlich Kalkulation, Baustellenerfolgsrechnung oder bei der Abrechnung erbrachter Leistungen und insbesondere dem Nachtragsmanagement
  • Konzepte der Gewinnrealisierung bei langfristiger Auftragsfertigung

Weitere Links:

  • Merkblatt zum Steuerabzug bei Bauleistungen
  • BMF-Schreiben zum Steuerabzug (§ 48 ff EStG)
  • BMF-Schreiben zum Steuerabzug (§ 48 EStG)
  • Merkblatt Umsatzbesteuerung in der Bauwirtschaft
  • Login-Bereich: SOKA-Bau
  • Meldeportal Mindestlohn
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