Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sind elektronische Aufzeichnungssysteme seit dem 01. Januar 2020 durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen.
Seit dem 01.04.2021 ist es nun Pflicht in Deutschland, dass jede Registrierkasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet ist und auch genutzt wird.
Diese Kassensicherungsverordnung beinhaltet auch die Kassenmeldepflicht bei der Finanzbehörde.
Um Ihr Kassensystem beim Finanzamt anzumelden benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems. ALSO: Welches Kassensystem haben Sie (Zertifizierungs-ID – Fomat: „BSI-K-TR-nnnn-yyyy“)
- Anzahl der verwendeten Kassensysteme (wie viele Kassen gibt es in Ihrer Gastronomie)
- Seriennummer Ihrer Kasse
- Datum der Anschaffung (bei Leasing der Kasse bitte den Beginn des Leihvertrages)
- ggf. Datum der Außerbetriebnahme. Sobald Sie Ihre Kasse wieder außer Betrieb nehmen, muss dies ebenfalls an das Finanzamt gemeldet werden.
Wir bitten Sie uns diese Daten zu übermitteln, wir werden dann Ihr Kassensystem bei der zuständigen Finanzbehörde für Sie anmelden.
Die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verhindert eine Manipulation von Registrierkassen und wird daher von der Finanzbehörde vorgeschrieben.
Wir weisen Sie nochmals darauf hin, dass dieses TSE – System seit 01.04.2021 Pflicht ist.
Bitte beachten Sie auch, dass die Anschaffung eines neuen Kassensystems bis zum 30.06.2021 (Rechnungsdatum) im Rahmen der Digitalisierung bei der Überbrückungshilfe III mit bis zu EUR 20.000 gefördert wird.