Sicher haben Sie schon einmal den Begriff Holding schon einmal gehört, wenn es um das Thema Steuern sparen geht. Eine Holding ist eine Organisationsform mit mindestens zwei Hierarchieebenen.
Der Grundbaustein dafür hat eine definierte Struktur. Mindestens ein übergeordnetes Unternehmen (Muttergesellschaft) hält Geschäftsanteile und beteiligt sich finanziell an einem untergeordneten Unternehmen (Tochtergesellschaft). Trotz dessen sind die Strukturen flexibel, da es viele verschiedene Möglichkeiten gibt ein Holdingunternehmen aufzubauen. Durch das Mutter- und Tochtergesellschafts Verhältnis entsteht immer eine vertragliche und wirtschaftliche Abhängigkeit.
Formen der Holdinggesellschaften
Operative Holding
Hier nimmt die Muttergesellschaft alle Funktionen eines eigenen Unternehmens wahr. Durch Eigenproduktion oder durch eigene Dienstleistung tritt die Gesellschaft am Markt auf. Die Tochtergesellschaft wird als Niederlassung geführt.
Zum Gegenstück zwei weitere Formen:
Finanzholding
Die Muttergesellschaft überlässt die operative Leistung vollständig dem Tochterunternehmen. Die Holding ist nur für die Vermögensverwaltung aktiv.
Managementholding
Bei dieser Form erfolgt eine Trennung der Gesamtaufgaben eines Konzerns. Die Muttergesellschaft pflegt in dieser Form nur leitende Funktionen und übt das Management für ihre Tochtergesellschaften aus.
Steuerersparnis durch eine Holding
Seit 2001 gibt es den § 8b KStG, der die Holding so interessant macht. Um in mehrstufigen Gesellschaftsstrukturen, die Steuerbelastung gering zu halten, werden Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft nur zu 5 % bei der Muttergesellschaft in das zu versteuernde Einkommen einbezogen, d. h. 95 % der Gewinne sind steuerfrei. Als Bemessungsgrundlage für die Steuern zieht der Staat lediglich die 5 % heran, die mit 30 % besteuert werden. Unter dem Strich sind also nur noch 1,5 % Steuergelder zu zahlen.
Gründung einer Holding
Es ist empfehlenswert bei dem Plan eine Holding zu gründen, zuerst die Muttergesellschaft zu gründen, welche dann Gesellschafterin des Tochterunternehmens wird. Oft liegt die Beteiligung bei 100 %, dies ist aber variabel. Meistens sind die einzelnen Unternehmen in einem Holding-Konstrukt Kapitalgesellschaften, damit die Haftung auf das jeweilige Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.