Wir bauen die Brücke zwischen der Gegenwart und Ihrem Ziel und finden die passenden Lösungen für Ihr Vorhaben.
Wir bauen die Brücke zwischen der Gegenwart und Ihrem Ziel und finden die passenden Lösungen für Ihr Vorhaben.
Wenn es um eine Immobilie geht sind wir Ihr Ansprechpartner. Mit über 25 Jahren Erfahrung in diesem Bereich können wir uns als Spezialisten bezeichnen und haben schon alle Fälle der Immobilienbesteuerung betreut.
Immobilien stellen zur Generierung von passivem Einkommen einen wichtigen Baustein beim Vermögensaufbau dar, der mangels Investitionsalternativen immer stärker in den Fokus rückt. Das ist auch an die ständig steigenden Preise in der Immobilienbranche zu sehen.
Bei richtiger Gestaltung und Auswahl der Rechtsform bei Ihrer Investition lassen sich unnötige Steuerfestsetzungen vermeiden und durch die richtige Steueroptimierung Ihre Rendite erhöhen.
Frau Dr. h.c. Beata Baroth ist zertifizierter Steuerberater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung.
Unser Fokus ist unter anderem ausgerichtet auf
Wir unterstützen Ihre Investition und Erhöhen Ihre Rendite als Ihr bester Partner.
Mit umfassendem Wissen und Erfahrung rund um die Bauwirtschaft und unter Berücksichtigung der für Sie maßgeblichen Markterfordernisse unterstützen wir Sie mit verlässlichen und aussagekräftigen Informationen und Zahlen.
Mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe wurde ein Steuerabzug beim Empfang von Bauleistungen an Bauwerken eingeführt. Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) und Öffentliche Körperschaften, die Bauleistungen empfangen, haben 15 Prozent der Rechnungssumme einzubehalten und an das Finanzamt des leistenden Bauunternehmers abzuführen. Diese Abzugsbeträge werden auf die Steuern des Bauunternehmers angerechnet (einbehaltene Lohnsteuer, eigene Einkommen- und Körperschaftsteuer). Der Steuereinbehalt kann jedoch unterbleiben, wenn bestimmte Bagatellgrenzen nicht überschritten werden oder der Bauunternehmer eine Freistellungsbescheinigung vorweisen kann.
Das ist nur eine von vielen Vorschriften, die in der Bauwirtschaft zu beachten sind. Unser Team Besteuerung der Bauwirtschaft unterstützt Sie sehr gerne bei Ihrer Tätigkeit.
Insbesondere verfügen wir über 25 Jahre Erfahrung bei der Arbeitnehmerentsendung im Rahmen des Werkvertragsverfahrens aus dem Ausland nach Deutschland.
Unsere Leistungen im Überblick
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