Wir bauen die Brücke zwischen der Gegenwart und Ihrem Ziel und finden die passenden Lösungen für Ihr Vorhaben.
Wir bauen die Brücke zwischen der Gegenwart und Ihrem Ziel und finden die passenden Lösungen für Ihr Vorhaben.
Im Bereich des internationalen Steuerrechts tragen wir bei der Gestaltung von Auslandsbeziehungen maßgeblich dazu bei, die steuerliche Gesamtbelastung weltweit operierender Unternehmen zu optimieren. Mit unseren Serviceleistungen planen und begleiten wir internationale Standortentscheidungen, Investitionen und Unternehmens- verbindungen und wirken bei der Lösung von Spezialfragen mit. Ausländische Unternehmen beraten wir bei der Gründung deutscher Tochtergesellschaften bzw. Niederlassungen, der optimalen Vertriebsstruktur und bei der steueroptimierten Gestaltung von Geschäftsbeziehungen mit deutschen Partnern.
Die fortschreitende Globalisierung sorgt für eine wachsende Zahl grenzüberschreitender Sachverhalte, die rechtlich einzuordnen sind. In diesem Zusammenhang ist insbesondere darauf zu achten, dass es nicht zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung von Einkünften kommt, wenn die beteiligten Staaten jeweils von ihrem Recht Gebrauch machen.
Um insbesondere Unternehmen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr möglichst optimal zu beraten, haben wir Zusatzqualifikationen erworben und stehen Ihnen als Experte im internationalen Steuerrecht zur Seite.
Frau Dr. h.c. Beata Baroth ist Fachberaterin für das internationale Steuerrecht.
Für ausländische Unternehmer übernehmen wir den nationalen Teil der steuerlichen Verpflichtungen und arbeiten mit dem Berater im Heimatland zusammen. Unsere Steuerberater beraten im Rahmen des internationalen Steuerrechts natürlich auch in englischer Sprache oder meistens in der jeweiligen Landessprache.
Wir unterhalten mit renommierten Spezialisten in vielen Ländern aktive Partnerschaften. Unsere Mitarbeiter sprechen in der Regel die gewünschten Sprachen.
Im Bereich Internationales Steuerrecht bietet BBC folgende Leistungen an:
» Internationale Strukturierung von Unternehmensaktivitäten zur Steueroptimierung
» Grenzüberschreitender Unternehmenskauf- und verkauf
» Grenzüberschreitende Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Ausgliederungen)
» Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen
» Hinzurechnungsbesteuerung, Prüfung und Ermittlung der Verrechnungspreise und Außensteuergesetz
» Internationale Betriebsstättenproblematik
» Internationale Bauausführungen und Montagen
» Internationale Entsendung von Mitarbeitern
» Internationale Erbschaftsteuer – und Vermögensnachfolgeplanung
» Beratung bei Wegzug ins Ausland und Zuzug aus dem Ausland
» Betreuung bei Betriebsprüfungen mit internationalen Sachverhalten
» Gründung ausländischer Betriebsstätten und Tochtergesellschaften
» Sitzverlegung von Unternehmen ins Ausland
» Steuerliche Optimierung von grenzüberschreitenden Leistungen
» Besteuerung von Inbound- und Outbound Investitionen
» Mitwirkung an Verständigungsverfahren
» Beratung bei der Erfüllung von Meldepflichten
» Internationale Nachfolgeplanung
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