Bauhauptgewerbe
Wichtige Änderungen bei den SOKA-BAU-Beiträgen ab 01.07.2026

Wichtige Neuigkeiten für alle Bauunternehmen: Die Tarifvertragsparteien haben sich auf Änderungen der Tarifverträge VTV und TZA Bau geeinigt. Die Allgemeinverbindlicherklärung wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereits beantragt.
Für Arbeitgeber im Bauhauptgewerbe ergeben sich sowohl kurzfristige Entlastungen als auch künftige Beitragsanpassungen, die in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden müssen.
Bei Entsendung nach Deutschland
Ab dem 01.07.2026 sinkt der Beitragssatz für das Urlaubsverfahren von bisher 15,1 % auf 14,7 %. Die Änderung ist noch nicht allgemeinverbindlich. Laut SOKA-BAU kann der niedrigere Beitragssatz jedoch bereits ab der Monatsmeldung für Juli 2026 angewendet werden.
Die wichtigsten Beitragssätze ab 01.07.2026
Durch den niedrigeren Beitrag zum Urlaubsverfahren sinkt der Gesamtbeitrag für gewerbliche Arbeitnehmer:
- Westdeutschland: 19,8 % statt bisher 20,2 %
- Ostdeutschland: 18,3 % statt bisher 18,7 %
Ausblick ab 01.01.2027: Angleichung Ost und Beiträge für Auszubildende
- Gewerbliche Arbeitnehmer Ost: Der Zusatzversorgungsbeitrag steigt um 1,0 Prozentpunkte auf 2,7 %.
- Angestellte Ost: Der Zusatzversorgungsbeitrag steigt um 16,50 Euro auf 59,00 Euro.
- Auszubildende bundesweit: Der Zusatzversorgungsbeitrag steigt um 5,00 Euro auf 25,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt weiterhin über das Berufsbildungsverfahren.
Winterbeschäftigungsumlage
Die Absenkung der Winterbeschäftigungsumlage auf 1,0 % soll für die Jahre 2027 und 2028 verlängert werden. Die dafür erforderliche Änderung der Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht noch aus.
Die Beitragssätze für Angestellte, dienstpflichtige gewerbliche Arbeitnehmer und Auszubildende ändern sich zum 01.07.2026 nicht.
Unser Fazit für Sie
Die aktuellen Senkungen führen zu einer unmittelbaren Entlastung bei den Lohnnebenkosten. Die ab 2027 steigenden Zusatzversorgungsbeiträge sollten Bauunternehmen jedoch bereits jetzt in ihre Kalkulation einbeziehen.
Haben Sie Fragen zur richtigen Umsetzung in der Lohnbuchhaltung? Wir unterstützen Sie bei der korrekten und rechtssicheren Anwendung.
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine persönliche Beratung.
- Expansion nach Ungarn: Deutschsprachige Steuerberatung vor Ort
- BBC European Tax Romania: Wir eröffnen einen neuen Standort in Sibiu, im Herzen Transsilvaniens
- Karriere im internationalen Steuerrecht: Steuerberater (m/w/d) in München gesucht
- Achtung Vermieter: Renovierungskosten des Mieters können steuerpflichtige Einnahmen sein
- Wichtiges Update für Stiftungen: Neues Stiftungsregister auf 2028 verschoben
